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Aufhebungsvertrag

In jedem Fall zum Anwalt!

Kostenlose Erstberatung nutzen! Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt beraten Sie

Ein Aufhebungsvertrag ist neben der Kündigung eine weitere Möglichkeit, wie sich Arbeitgeber von Mitarbeitern trennen können. Wichtig für Arbeitnehmer: Im Gegensatz zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag immer ein Angebot. Erst mit der Unterschrift des Arbeitnehmers entfaltet der Vertrag seine Wirkung. Dann aber oft mit sofortiger Wirkung. Genau darin besteht für Arbeitnehmer ein großes Risiko. Arbeitnehmer genießen einen hohen rechtlichen Schutz. Sobald ein Aufhebungsvertrag gilt, verliert der betreffende Arbeitnehmer seinen Status und damit seine Arbeitnehmerrechte.

Lassen Sie deshalb einen Aufhebungsvertrag grundsätzlich juristisch prüfen, den Ihr Arbeitgeber anbietet. Mit der fachlichen Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main haben Sie viele Vorteile:

  • Sie können eine Abfindung aushandeln oder eine angebotene Abfindung verbessern.
  • Verschaffen Sie sich Klarheit über Resturlaub und Überstunden.
  • Klären Sie verbindlich den Verbleib von Arbeitsmitteln oder eventuelle Wettbewerbsverbote.
  • Beeinflussen Sie den Termin für das Beschäftigungsende.

Mit den Anwälten unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main haben Sie bei einem Aufhebungsvertrag jederzeit einen starken und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. In unserer Erstberatung prüfen wir kostenlos für Sie:

  • Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Abfindungsangebote

Selbstverständlich erläutern wir Ihnen, welche weiteren sinnvollen Schritte Sie unternehmen können. Wichtig ist uns dabei immer das für Sie beste Ergebnis.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – das ist für Arbeitnehmer wichtig

Bei einem Aufhebungsvertrag erfolgt die Trennung zwischen Arbeitgeber und -nehmer immer einvernehmlich. Nur wenn beide Seiten dem Vertrag zustimmen, tritt er auch in Kraft. Bei einer Kündigung ist das anders. Sie wird einseitig vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, beispielsweise Kündigungsfristen.

Genauso wie Arbeitgeber können auch Sie als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten. Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie Ihren bestehenden Job schnell beenden möchten. Etwa, weil Sie kurzfristig einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Unternehmen antreten möchten. Auch wenn Ihnen eine gerechtfertigte außerordentliche Kündigung droht, können Sie dieser Kündigung mit einem Aufhebungsvertrag zuvorkommen.

Im Gegensatz zur Kündigung kann ein Aufhebungsvertrag zu Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Hier sind immer Vor- und Nachteile abzuwägen.

Aufhebungsvertrag – ausschließlich schriftlich

Schließen Sie einen Aufhebungsvertrag ausschließlich schriftlich ab. Denn für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.

Aufhebungsvertrag grundsätzlich vom Anwalt prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag birgt in jedem Fall juristische Stolpersteine. Aus diesem Grund sollten Sie einen entsprechenden Vertrag grundsätzlich durch einen Anwalt prüfen lassen. Das gilt für einen Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet genauso wie für einen Vertrag, den Sie anbieten möchten.

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, prüfen die Anwälte für Arbeitsrecht unserer Frankfurter Kanzlei diesen Vertrag auf mögliche Nachteile. Das kann beispielsweise eine zu geringe Abfindung sein. Ebenso prüfen wir selbstverständlich einen Aufhebungsvertrag, den Sie anbieten möchten.

Nutzen Sie unser Angebot für eine kostenlose Erstberatung. Dabei prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein Vertrag für Sie akzeptabel ist, oder ob Sie Nachbesserungen verlangen sollten. Auf diese Weise können Sie die Konditionen für einen Aufhebungsvertrag deutlich zu Ihren Gunsten beeinflussen. Ebenso stehen wir Ihnen bei einer Kündigung oder Abfindungen zur Seite.