iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Befristung

Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt beraten Sie

Befristung für Arbeitsverhältnis – ist das zulässig?

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist im Arbeitsvertrag ein Zeitpunkt angegeben, bis zu dem der Vertrag gilt. Ist der Zeitpunkt erreicht, endet der Vertrag automatisch ohne weitere Kündigung. Das ist in verschiedenen Situationen für Arbeitgeber durchaus sinnvoll. Beispielsweise, wenn eine bestimmte Arbeitsleistung nur vorübergehend benötigt wird. Auch für Projektmitarbeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist ein befristetes Arbeitsverhältnis absolut sinnvoll.

Leider setzen Arbeitgeber Befristungen oftmals unrechtmäßig ein. Immer wieder werden Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen unter Druck gesetzt. Viele Arbeitgeber nutzen Befristungen außerdem, um Mitarbeiter leichter entlassen zu können.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Befristung Ihres Arbeitsvertrages zulässig ist? Die Anwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Frankfurt am Main prüfen individuell Ihren Arbeitsvertrag. Lassen Sie sich beraten, ob Sie gegen eine Befristung vorgehen können und welche Schritte für einen unbefristeten Arbeitsvertrag notwendig sind. Wir können Ihnen versichern, dass wir in sehr vielen Fällen gegen die Befristung erfolgreich vorgehen können. Das Befristungsrecht ist äußerst komplex, so dass in einer Vielzahl von Fällen die Befristungen unwirksam sind. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden.

Wie funktioniert eine Befristung?

Ist ein Arbeitsvertrag befristet, endet er automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Ist beispielsweise ein Arbeitsvertrag für ein Jahr befristet, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf eines Jahres. Der Arbeitnehmer ist dann ohne weitere Kündigung nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt.

In bestimmten Situationen sind Befristungen üblich. Beispielsweise für:

  • Saisonale Beschäftigungen
  • Neue Beschäftigungsverhältnisse
  • Mitarbeit in zeitlich begrenzten Projekten

Das Gesetz sieht befristete Arbeitsverträge ausdrücklich als Ausnahme an. Eine unbefristete Beschäftigung gilt als Regelfall. Aus diesem Grund muss eine Befristung grundsätzlich sachlich begründet werden. Unbegründete Befristungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Befristeter Arbeitsvertrag: Diese Gründe sind anerkannt

Sachgründe für eine Befristung von Arbeitsverträgen sind gesetzlich geregelt. Folgende Gründe rechtfertigen laut § 14 Abs. 1 TzBfG eine Befristung:

  • Die Arbeitsleistung wird nur vorübergehend benötigt.
  • Es handelt sich um eine Vertretung für andere Arbeitnehmer (z. B. Schwangerschaftsvertretung).
  • Das Beschäftigungsverhältnis beginnt unmittelbar nach Schulausbildung oder Studium des Arbeitnehmers.
  • Die Aufgaben sind nach einer bestimmten Zeit abgeschlossen.

Die Ausnahme: Befristung ohne Sachgründe

Befristet ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ohne Sachgründe, gelten dafür strenge Regeln. Die Rechtsgrundlage bildet § 14 Abs. 2 TzBfG:

  • Befristungen dürfen maximal dreimal verlängert werden.
  • Die Befristung darf im Normalfall maximal zwei Jahre dauern.
  • Der betroffene Angestellte darf zuvor nicht bereits für den Arbeitgeber gearbeitet haben.

Gegen Befristung vorgehen, wann ist das sinnvoll?

Immer wieder missbrauchen Arbeitgeber Befristungen zu Ihren Vorteilen. Das ist nicht zulässig. Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Befristung zulässig ist, sollten Sie Ihren Vertrag von unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht individuell prüfen lassen. Gerne unterstützen wir Sie in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main. Unsere Experten für Arbeitsrecht beraten Sie, wie Sie eine Entfristung durchsetzen können.

Auch eine nachträgliche Entfristung ist möglich. Ähnlich wie bei einer Kündigung müssen Sie dafür innerhalb von drei Wochen nach dem automatischen Ende des Arbeitsvertrages aktiv werden.

Entfristung oder Abfindung – Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie

Entfristungsklage oder doch lieber eine außergerichtliche Einigung mit einer angemessenen Abfindung? Mit Augenmaß und Erfahrung beraten wir Sie, was in Ihrem individuellen Fall angemessen und realistisch ist. Das können wir dank langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Wehren Sie sich mit unserer Unterstützung gegen unzulässige Befristungen und setzen Sie Ihr gutes Recht durch. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.