Ablauf des Kündigungsprozesses
Kündigung im Detail – Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main unterstützt Sie im Kündigungsschutzprozess
Spricht der Arbeitgeber die
Kündigung aus, ist das für den betroffenen Arbeitnehmer ein großer Schock. Die meisten Arbeitnehmer nehmen die Kündigung in so einem Fall widerstandlos hin. Zu groß ist der Schrecken und zu tief der Vertrauensbruch.
Betroffene vergeben damit aber in sehr vielen Fällen die Chance auf eine
angemessene Abfindung. Aus unserer Erfahrung als
Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt können wir sagen:
In 90 % aller Fälle besteht eine realistische Chance auf eine angemessene Abfindung. Schrecken Sie daher im Falle einer Kündigung vor dem Gang zum Gericht nicht zurück. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Das sollten Sie bei einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber tun:
- Kontaktieren Sie uns: Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung durch einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt.
- Mit dem Arbeitgeber verhandeln: Wir übernehmen für Sie die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber
- Klagen Sie: Wir erheben für Sie Klage um Ihre Rechte zu sichern
- Das Ergebnis: Fast immer verhandeln wir eine Abfindung für Sie oder sichern Ihren Arbeitsplatz
Mit dem Arbeitgeber verhandeln
Mit der richtigen Verhandlungsstrategie können wir noch viele Details zu Ihren Gunsten wenden. Ihr Arbeitgeber hat bereits von sich aus eine Abfindung angeboten? Fast immer lohnt es sich, dass wir mit Ihrem Arbeitgeber nochmals über die Höhe der Abfindung verhandeln. Viele Arbeitgeber setzen von sich aus nur eine geringe Abfindung an.
Kündigungsschutzklage – werden Sie aktiv
Eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist nur ein erster Schritt. Bleiben die Verhandlungen erfolglos, unternehmen wir die nächsten Schritte für Sie. Wir reichen für Sie eine Kündigungsschutzklage ein. Dafür bleiben uns aus gesetzlichen Gründen nur drei Wochen Zeit nachdem Sie die Kündigung erhalten haben. Daher: Wir lassen uns bei Verhandlungen von Ihrem Arbeitgeber nicht hinhalten.
Gütetermin – gütliche Einigung hat Vorrang
Der erste Schritt innerhalb einer Kündigungsschutzklage ist der Gütetermin. Hierbei treffen wir uns für Sie mit dem Gegner, um gemeinsam mit dem zuständigen Richter noch einmal nach einer gütlichen Einigung (Vergleich) zu suchen.
Der Kammertermin
Beim Kammertermin legen wir unsere Argumente noch einmal dar. Diesmal vor insgesamt drei Richtern:
- Dem vorsitzenden Richter
- Je einem ehrenamtlichen Richter für jede Streitpartei
Ziel ist nach wie vor eine gütliche Einigung. Kommt die bis zum Schluss nicht zustande, spricht der Vorsitzende Richter ein abschließendes Urteil.
Lassen Sie sich professionell unterstützen
Eine Kündigungsklage ist darauf ausgerichtet, dass wir für Sie die bestmöglichste Abfindung verhandeln oder Ihren Arbeitsplatz erhalten. Das Urteil des Richters stellt das letzte Mittel dar. Je besser wir für Sie im Vorfeld verhandeln, desto früher lässt sich das Verfahren beenden. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie bei allen notwendigen Schritten rund um eine Kündigungsklage. Häufig erzielen wir schon in ersten Verhandlungen ein sehr gutes Ergebnis für unsere Mandanten.