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Abfindung

Arbeitsrecht in Frankfurt unsere Anwälte unterstützen Sie

Bei Kündigung angemessene Abfindung aushandeln, mit erfahrenen Anwälten zum gewünschten Erfolg, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

Im Zusammenhang mit einer Kündigung stellt sich immer die Frage nach einer Abfindung. Macht der Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung von sich aus kein Angebot für eine Abfindung, sollten juristische Schritte erfolgen. Aber auch wenn bereits beim Ausspruch einer Kündigung ein Abfindungsangebot erfolgt, sollte auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgegangen werden. Die Chancen, juristisch gegen eine Kündigung vorzugehen und eine angemessene Abfindung auszuhandeln, sind sehr gut. Mit Hilfe der erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unserer Frankfurter Kanzlei erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten deutlich.

Abfindungshöhe immer individuell aushandeln

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Es ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Höhe der Abfindung ist maßgeblich abhängig von der Qualität der anwaltlichen Beratung. Nur durch erfahrene und in diesem Rechtsgebiet spezialisierte Anwälte, lässt sich für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen.

Viele Arbeitgeber bieten von sich aus eine Abfindung an. Doch wie hoch sollte eine angemessene Abfindung sein? Das richtet sich in der Praxis üblicherweise nach verschiedenen Faktoren:

  • Betriebszugehörigkeit: Wie lange war der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt?
  • Lebensalter: Wie alt ist der gekündigte Arbeitnehmer?
  • Unterhaltsverpflichtung: Muss der Arbeitnehmer Unterhalt (z.B. an Kinder) leisten?
  • Tätigkeit: Welche Tätigkeit hat der Beschäftige ausgeübt, gibt es eine Spezialisierung und welche Position hatte er im Unternehmen?
  • Jobperspektive: Welche Chancen hat der Gekündigte auf dem Arbeitsmarkt?

Sie möchten wissen, wie hoch eine angemessene Abfindung für Sie im Falle einer Kündigung sein sollte? Dann nutzen Sie unseren Online-Rechner und ermitteln Sie in kürzester Zeit, welche Abfindung für Sie angemessen ist.

Vorsicht: Aufhebungsvertrag

Viele Arbeitgeber bieten eine Abfindung in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag an. Sie möchten sich dann gewissermaßen aus dem Arbeitsvertrag freikaufen. Wie immer im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag gilt: Lassen Sie einen Vertrag erst prüfen, bevor Sie ihn unterschrieben. Auch wenn die Abfindung verlockend hoch erscheint. Eines ist relativ sicher. Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages droht die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentut für Arbeit. Dies bedeutet für Sie: Für die Dauer von 12 Wochen bekommen Sie kein Arbeitslosengeld und sind noch nicht einmal krankenversichert.

Abfindung des Arbeitgebers: Grundsätzlich prüfen lassen

Im Zusammenhang mit einer Abfindung ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Bietet der Arbeitgeber eine Abfindung an, sollten Sie als Abreitnehmer immer prüfen, ob die Zahlung angemessen ist. Leider bieten Arbeitgeber oft eine zu niedrige Abfindung an. Willigen Sie zu schnell ein, ist Ihre Chance auf eine angemessene Zahlung vertan.

Aus diesem Grund sollten Sie sich juristisch beraten lassen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung anbietet. Dafür bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Rhein-Main-Gebiet prüfen Ihren Fall individuell. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, eine Abfindung in angemessener Höhe auszuhandeln.

Arbeitgeber bietet keine Abfindung – So handeln Sie eine angemessene Zahlung aus

Nur wenige Arbeitgeber bieten von sich aus eine Abfindung an. Wir prüfen in diesem Fall für Sie Ihre Kündigung und reichen für Sie Kündigungsschutzklage ein. Fast alle Kündigungen bieten dafür ausreichende Anhaltspunkte. Das bietet Ihnen die Chance:

  1. Eine Abfindung in angemessener Höhe auszuhandeln.
  2. Ihren Arbeitsplatz zu behalten, wenn die Kündigung unzulässig war.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Kündigung und klären, ob Ihre Abfindung angemessen ist. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung. Mit der Unterstützung unserer Kanzlei in Frankfurt am Main erzielen Sie die besten Ergebnisse für Ihre Abfindungszahlung.